Ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften

Ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften werden meist für pflegebedürftige Menschen – insbesondere für Menschen mit Demenz – eingerichtet.

Sie gelten als Alternative zur stationären Betreuung und Pflege und stellen keine Kostenersparnis gegenüber den klassischen Versorgungsmodellen (Pflegeheimen) dar, bieten jedoch mehr Individualität. Sie sind eine ideale Kombination aus Eigenständigkeit, Gemeinsamkeit und einem sicheren Netz von einfach abrufbaren Unterstützungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen.

In einem idealerweise großzügigen Wohn- und Essbereich findet das gemeinsame Leben statt. Privatheit bieten Einzel- bzw. Doppelzimmer. Gemeinsam wird der Alltag gestaltet und im Bedarfsfall stehen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner (wie z. B. eine Präsenzkraft oder Alltagsbegleitung) zur Verfügung, die fest eingestellt werden.

Die Pflegeversicherung sieht vor, dass die Mietergemeinschaft die den einzelnen Mieterinnen und Mieter zustehenden Geldleistungen für ambulante Pflege bündeln kann. Pflegeanbieterinnen und Pflegeanbieter sowie Vermieterinnen und Vermieter sind nicht zwangsläufig identisch.

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