Hilfsmittel
Besteht eine Krankheit bzw. liegt eine Behinderung vor, übernimmt die Kranken- oder Pflegekasse die Kosten für bestimmte Hilfsmittel. Sie werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt und es fällt ein geringer Eigenanteil an.
Zum Beispiel können folgende Hilfsmittel von Ärzten verordnet und über Sanitätshäuser bezogen werden:
- Haltegriffe verschiedener Art
- Badebretter
- Badewannenlifter
- Greifhilfen („Helfende Hand“), Greifzangen
- Gehhilfen (Rollator, Gehgestelle, Gehstöcke)
- Hebelifter
- Aufrichthilfen
- Umsetzhilfen, Drehscheiben
- Duschhocker, Duschklappsitze
- Rollstühle
- Toilettensitzerhöhungen, auch mit hochklappbaren Armlehnen
- Transportable Rampen u. v. m.
Beispiele für Hilfsmittel
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