Steuererleichterungen
Behindertengerechte Umbaumaßnahmen in einer Mietwohnung oder im selbst genutzten Eigenheim können bei der Einkommenssteuererklärung teilweise in Abzug gebracht werden (als außergewöhnliche Belastungen). Eine Schwerbehinderung muss nachgewiesen werden und ein ärztliches Attest muss vorliegen.
Vor Maßnahmenbeginn ist die Anerkennung (nach § 33 EinkommenSteuerGesetz) beim Finanzamt abzufragen.
Ebenso können Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EinkommenSteuerGesetz bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen pro Haushalt und Jahr mit 20 Prozent von max. 6.000 € der Handwerkerkosten – also bis 1.200 € – als Steuerbonus angerechnet werden.