Rentenversicherungsträger und Integrationsamt

Unter der Voraussetzung, dass bereits mindestens 15 Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden, ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig für berufstätige behinderte Menschen. Diese Personengruppe hat Anspruch auf die Kostenübernahme für die behindertengerechte Gestaltung der Wohnung. Die Rentenversicherung hat ein Interesse daran, diese Maßnahmen zu unterstützen, weil dadurch der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Die Leistungen werden als Darlehen oder als Zuschuss gewährt und sind einkommensabhängig (gilt auch für das Integrationsamt). Das Integrationsamt ist auch Ansprechpartner für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach einer Behinderung erstmals in den Arbeitsprozess eintreten bzw. noch keine 15 Jahre Beitragszahlung vorweisen können.

Auch behinderte Freiberuflerinnen und Freiberufler, Selbstständige sowie Beamtinnen und Beamten wenden sich für die Beantragung begleitender Hilfen im Arbeitsleben an das Integrationsamt.

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