Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die KfW Förderbank hat ein Kredit- und ein Zuschussprogramm für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie für Mieterinnen und Mieter (mit Zustimmung des Vermieters/der Vermieterin) für barrierereduzierende Maßnahmen von Wohnungen, Häusern und des Wohnumfelds, ebenfalls nach DIN 18040-2, aufgelegt: "Altersgerecht umbauen".
Es gibt ein Zuschussprogramm – Nr. 455 B – und ein zinsgünstiges Kreditprogramm – Nr. 159. Die Beantragung des Kreditprogramms erfolgt über die Hausbanken, die Beantragung der Zuschüsse über die KfW direkt.
Gefördert werden Maßnahmen in folgenden sieben Bereichen:
- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Überwindung von Treppen und Stufen
- Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau
- Badumbau
- Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
- Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen
Wichtige Information: Der Zuschuss Nr. 455 B kann momentan nicht mehr beantragt werden!
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