Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen stellt besonders für alleinstehende Ältere eine Wohnoption dar, da sie dort sowohl über Hilfe als auch über soziale Netzwerkstrukturen verfügen. Ein integraler Bestandteil des Wohnkonzeptes ist die bauliche Barrierefreiheit.
„Betreutes Wohnen“ bezeichnet eine Wohnform für Ältere, die neben einer barrierefreien Wohnung in der Regel die Sicherheit einer Grundversorgung und bei Bedarf weitere (Wahl-)Leistungen bietet. Es besteht ein Mietvertrag und ein Betreuungsvertrag mit jeweils eigens festgelegten Kosten der betreuten Wohnanlage. Zum Betreuungsvertrag gehört eine Ansprechperson, die auch Wahlleistungen vermittelt. Zu den Wahlleistungen
gehören z. B. Pflegeleistungen oder hauswirtschaftliche Hilfen.
Diese sind extra zu vergüten, eventuell unter Hinzunahme des Pflegegeldes bzw. der Pflegesachleistungen durch die Pflegekasse.
Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist gesetzlich nicht geschützt, jedoch gibt es die DIN 77800, nach der sich Anlagen des Betreuten Wohnens kostenpflichtig zertifizieren lassen können.

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