Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die KfW Förderbank hat ein Kredit- und ein Zuschussprogramm für Eigentümer:innen und Mieter:innen (mit Zustimmung des Vermieters/der Vermieterin) für barrierereduzierende Maßnahmen von Wohnungen, Häusern und des Wohnumfelds, ebenfalls nach DIN 18040-2, aufgelegt: „Altersgerecht umbauen“.

Es gibt ein Zuschussprogramm – Nr. 455 B – und ein zinsgünstiges Kreditprogramm – Nr. 159. Die Beantragung des Kreditprogramms erfolgt über die Hausbanken, die Beantragung der Zuschüsse über die KfW direkt.

Gefördert werden Maßnahmen in folgenden sieben Bereichen:

  1. Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
  2. Eingangsbereich und Wohnungszugang
  3. Überwindung von Treppen und Stufen
  4. Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau
  5. Badumbau
  6. Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
  7. Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen

Wichtige Information: Der Zuschuss Nr. 455 B kann momentan nicht mehr beantragt werden!

© Copyright 2018-2024 - Land Hessen