Pflegekasse

Personen, die in einen Pflegegrad eingestuft worden sind, können von der Pflegekasse für das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (SGB XI § 40) bis zu 4.000 € pro Maßnahme erhalten. Mehrere Anspruchsberechtigte, die zusammenwohnen, können bis zu 16.000 € erhalten.

Als eine Maßnahme gelten immer all die Veränderungen, die beim derzeitigen Zustand des Antragstellenden notwendig sind. Erst bei einer wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes der betreffenden Person (bei einer Veränderung der Pflegesituation beispielsweise) kann der Zuschuss erneut beantragt werden, wenn nicht die Maßnahme beim vorangegangenen Zuschuss bereits von der Pflegekasse bzw. dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) als erforderlich notiert wurde.

Der Antrag wird auf einem Formblatt (z. B. AOK) der Pflegekasse oder formlos direkt an die Pflegekasse gestellt. Neben der Beschreibung der Maßnahme werden auch mindestens ein Kostenvoranschlag, wenn möglich eine Zeichnung oder Fotos der baulichen Maßnahme („vorher/nachher“) und die Einverständniserklärung der Vermieterin/des Vermieters eingereicht.

Mit der Maßnahme kann man erst nach Genehmigung bzw. Bescheid über die Gewährung des Kostenzuschusses beginnen. Reicht der Zuschuss (4.000 €) nicht aus und kann vom Antragstellenden wegen geringer Einkünfte keine Eigenleistung erbracht werden, kann die Restsumme beim Landeswohlfahrtsverband Hessen oder bei den örtlichen Sozialämtern beantragt werden (§ 77 SGB IX Eingliederungshilfe).

Benötigt werden hier in der Regel zwei bis drei Kostenvoranschläge.

Beispiele für Finanzierungsmöglichkeiten/Zuschüsse durch die Pflegekasse:

  • Einbau von fest installierten Rampen
  • Entfernung von Schwellen in der Wohnung
  • Anbringen von Handläufen
  • Verbreiterung von Türen
  • Austausch von Bodenbelägen, z. B. rutschfeste Fliesen im Bad
  • Einbau von ebenerdigen Duschen
  • Herabsetzen von Fenstergriffen
  • Entfernung von Balkonschwellen
  • Einbau von behindertengerechten Küchen
  • Einbau von höheren WCs
  • Einbau von Treppenliften, Plattformliften oder Fahrstühlen
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