Sozialamt/Landeswohlfahrtsverband Hessen

Bei niedrigen Einkommen ist es möglich, einen Antrag bei einem örtlichen Sozialamt oder dem Landeswohlfahrtsverband Hessen zu stellen. Hier gilt jedoch, dass das Sozialamt immer nachrangig hinter allen anderen Kostenträgern ist. Das Sozialamt benötigt – anders als z. B. die Pflegekasse – zwei bis drei Kostenvoranschläge zum Vergleich. Der Leistungsanspruch kann bestehen, wenn die Maßnahmen angemessen sind und durch sie die häusliche Pflege ermöglicht werden kann oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der/des Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden kann. Es handelt sich dabei um eine Ermessensleistung, die im Einzelfall individuell zu prüfen ist. Es gilt auch hier wie bei allen anderen Fördermöglichkeiten der Grundsatz: „Erst mit der Umsetzung beginnen, wenn eine Genehmigung vorliegt.“

© Copyright 2018-2024 - Land Hessen